Zum zweiten Mal innerhalb weniger Monate steht die gesetzliche Verankerung kommunaler Gleichstellungsarbeit in Thüringen zur Disposition. Die BAG kritisiert den Gesetzentwurf im Thüringer Landtag, die gesetzliche Verpflichtung zur Bestellung kommunaler Gleichstellungsbeauftragter abzuschaffen.
Die Bundesarbeitsgemeinschaft (BAG) der Kommunalen Frauenbüros und Gleichstellungsstellen fordert zügige Umsetzung der europäischen Vorgaben in deutsches Recht – denn die denn EU-Entgelttransparenzrichtlinie gilt und die Bundesregierung muss jetzt handeln.
Mehr als 500 Teilnehmer*innen aus ganz Deutschland haben an der 29. Bundeskonferenz der kommunalen Frauen- und Gleichstellungsbeauftragten Deutschlands teilgenommen, die heute erfolgreich zu Ende gegangen ist.
Etwa 700 kommunale Frauen- und Gleichstellungsbeauftragte und Lübecker Unterstützer*innen sind heute gegen Gewalt gegen Frauen, Sexismus und jede Form der Benachteiligung von Mädchen und Frauen auf die Straße gegangen.
Antifeministische Angriffe auf kommunale Gleichstellungsarbeit nehmen deutlich zu und stellen eine wachsende Gefahr für die Demokratie dar. Zu diesem Ergebnis kommt unsere neue Erhebung.
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Zum zweiten Mal innerhalb weniger Monate steht die gesetzliche Verankerung kommunaler Gleichstellungsarbeit in Thüringen zur Disposition. Die BAG kritisiert den Gesetzentwurf im Thüringer Landtag, die gesetzliche Verpflichtung zur Bestellung kommunaler Gleichstellungsbeauftragter abzuschaffen.