Neues Rechtsgutachten bestätigt: Kommunale Gleichstellungsarbeit ist eine verfassungsrechtliche Pflichtaufgabe gemäß Art. 3 GG. Es stärkt somit die zentrale Rolle kommunaler Gleichstellungsbeauftragter.
Nach sieben Monaten schwarz-roter Koalition sehen wir mit Sorge, dass die Bundesregierung in verschiedenen Vorhaben und Neuregelungen das Thema Gleichstellung aus den Augen verloren zu haben scheint.
Die nun angestrebte Reform birgt erhebliche Risiken für die Gleichstellung von Frauen. Eine Reform darf Gleichstellung nicht zurückdrehen, sondern muss benachteiligte Gruppen strukturell stärken und ihnen echte Perspektiven für wirtschaftliche Eigenständigkeit eröffnen.
Wir fordern die Politik auf, hier Mädchen und Frauen endlich umfassend und nachhaltig vor Gewalt zu schützen und gezielt bei Jungen und Männern anzusetzen. Denn Gewalt gegen Frauen kostet nicht nur Leben, sondern sie kostet den Staat – und damit uns alle – jedes Jahr Milliarden Euro an Steuergeld.
Wir solidarisieren uns mit Dunja Hayali und würdigen ihre herausragende journalistische Arbeit, ihre klaren Worte und ihre Bereitschaft zum öffentlichen Diskurs. Wir stehen an der Seite von allen Frauen, die von Silencing betroffen sind.
Das Präsidium des Deutschen Städtetags hat unmissverständlich klargestellt, welche große Bedeutung die kommunale Gleichstellungsarbeit für eine demokratische Gesellschaft hat.
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