Geschlechtsspezifische Gewalt

Die Formen von geschlechtsspezifischer und sexualisierter Gewalt gegen Frauen und marginalisierte Gruppen sind vielfältig. Sie schränken Menschen in ihrer Entfaltung ein und und sind ein Verstoß gegen die Menschenwürde. Sie finden im häuslichen Kontext, im öffentlichen Raum, im Internet und in Institutionen statt. Deshalb ist es uns ein großes Anliegen, gemeinsam mit vielen Verbündeten dagegen an zu gehen. 
Unsere Bündnisse: Wir unterstützen das Hilfetelefon "Gewalt gegen Frauen" und machen auf die Angebote aufmerksam, damit Frauen und marginalisierte Gruppen Unterstützung erhalten. 2019 sind wir dem "Bündnis Istanbul-Konvention" beigetreten, um auf Bundes-, Landes- und kommunaler Ebene Veränderungen zu bewirken. Außerdem sind wir Gründungsmitglied des Bündnisses "Gemeinsam gegen Sexismus und sexuelle Belästigung".


Sie sind von Gewalt betroffen oder suchen Beratung für andere? Hilfe finden Sie beim bundesweiten Hilfetelefon Gewalt gegen Frauen (116 016) und bei Anlaufstellen in Ihrer Region.
Auf dieser Seite sind Publikationen und Veranstaltungen zum Thema geschlechtsspezifische und sexualisierte Gewalt zu finden. 

 

 

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Die Istanbul-Konvention – das Übereinkommen des Europarats zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt – ist das erste rechtsverbindliche, internationale Instrument, das Gewalt gegen Frauen und häusliche Gewalt um

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Das Gewalthilfegesetz ist mit der Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt im Februar 2025 in Kraft getreten. Damit hat es den Status eines verpflichtenden Bundesgesetzes.

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Das Gewalthilfegesetz ist mit der Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt im Februar 2025 in Kraft getreten. Damit hat es den Status eines verpflichtenden Bundesgesetzes.