Hohenlohekreis schafft Gleichstellungsbeauftragte ab-
klarer Verstoß gegen das Landesgleichstellungs- und das Grundgesetz
• Hohenlohekreis beschließt Beauftragtenstellen zu streichen
• “Bürokratieabbau” wird zum Demokratieabbau
• Fatales Signal für Frauenrechte und Geschlechtergerechtigkeit
Berlin, 20.8.2026I Wir sind entsetzt über den Beschluss des Kreistages unter anderem die Stellen für Gleichstellungsbeauftragte ersatzlos zu streichen. Dass, was die AfD in Thüringen regelmäßig fordert und bisher im Landtag immer wieder scheitert, setzt die CDU in dem baden-württembergischen Hohenlohekreis durch.
Unter der fadenscheinigen Behauptung des Bürokratieabbaus legt sie die Axt an demokratische Infrastruktur, die Ungerechtigkeiten gegenüber Frauen und Gewalt gegen Frauen öffentlich macht und strukturell bekämpft. In Zeiten, in denen Gleichstellung noch lange nicht erreicht ist, schwächt sie damit ein wichtiges gleichstellungspolitisches Instrument und torpediert den Verfassungsauftrag: “Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin." (Artikel 3,2 GG)
Gleichstellung dringend nötig
Frauen verdienten (2025) in Deutschland im Schnitt pro Stunde durchschnittlich 4,24 € weniger als Männer, die Alterseinkünfte von Frauen waren (2025) im Schnitt fast 37% niedriger als die von Männern und knapp 30% der Alleinerziehenden, zu fast 85% Mütter, sind armutsgefährdet. Noch immer gibt es zu wenige Frauen in Führungspositionen, in den Räten, Kreistagen und dem Bundestag. Überwiegend Männer entscheiden noch immer über die Belange von Frauen, ohne deren Realitäten zu kennen oder zu berücksichtigen.
Auch im Kreistag von Hohenlohe, wo die Abschaffung von Gleichstellung- und anderen Beauftragten beschlossen wurde, sind weniger als ein Drittel (10 von 33) der Abgeordneten Frauen.
Bürokratieabbau ideologisch motiviert?
Allein die explodierenden Zahlen von Gewalt an Frauen, Femizide, sexualisierte Übergriffe, Frauenhass und digitale Gewalt machen deutlich, wie wichtig die Arbeit von Gleichstellungsbeauftragten auf allen Ebenen unseres Staates ist, insbesondere in den Kommunen. Das hat nichts mit Bürokratie zu tun, sondern mit dem Recht auf Gleichstellung, Gerechtigkeit und Unversehrtheit auch für Frauen!
„Bürokratieabbau kann Gesetze vereinfachen oder überflüssige Verfahren beseitigen, er kann aber keine gesetzlich vorgeschriebene Aufgabe abschaffen.“, so BAG- Bundessprecherin Konstanze Morgenroth.
Für die Erfüllung der gesetzlichen Aufgabe braucht es mehr Stellen, mehr Geld und mehr politische Unterstützung statt Diffamierung und Kürzungen. „Wer trotz der fehlenden Gleichstellung kommunale Gleichstellungsstrukturen abbaut, schwächt Schutz, Prävention und Demokratie genau dort, wo sie konkret wirksam werden müssen: vor Ort.", diese Einschätzung der LAG Baden-Württemberg teilen wir ausdrücklich!
Eindeutiges Rechtsgutachten
Das von der BAG in Auftrag gegebenen Rechtsgutachten “Die verfassungsrechtliche Gleichstellungsverpflichtung und die Bedeutung der Kommunalen Gleichstellungsbeauftragten“ kommt zu einem eindeutigen Ergebnis: Der Staat ist verfassungsrechtlich verpflichtet, wirksame und institutionell abgesicherte Strukturen zur Förderung der tatsächlichen Gleichberechtigung bereitzustellen. Gesetzliche Regelungen, die bestehende Gleichstellungsstrukturen abschaffen oder ihre Einrichtung in das freie Ermessen der Kommunen stellen, werden diesem Verfassungsauftrag nicht gerecht.
Der Kreistagsbeschluss von Hohenlohe verstößt gegen übergeordnetes Recht im Fall der Kommunalen Gleichstellungsbeauftragten (Art. 3 Abs. 2 GG und § 25 Abs. 1 ChancenG des Landes Baden-Württemberg). Das Regierungspräsidium als Rechtsaufsicht muss diesen Beschluss prüfen, denn der Landkreis erfüllt eine gesetzliche Pflicht nicht.
Hier geht es zur Pressemitteilung der Landesarbeitsgemeinschaft kommunaler Frauen – und Gleichstellungsbeauftragter Baden-Württemberg – link auf unsere Website
