Demokratie braucht Gleichstellung
Gleichstellungsarbeit in den Kommunen ist das Fundament für eine moderne Gesellschaft. Gleichstellung ist ein gesetzlicher Auftrag und ist im Artikel 3, Absatz 2, GG verankert: „Männer und Frauen sind gleichberechtigt. Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin.“
Bei allen Preisträgerkommunen wird deutlich, dass die Gleichstellungsarbeit von Politik und Verwaltungsspitze unterstützt wird und nicht ausschließlich eine Sache von Gleichstellungsbeauftragten ist. Außerdem ist das Bestreben erkennbar, einen möglichst ausgeglichenen Anteil von Frauen in den politischen Gremien und bei Führungspositionen zu erreichen.
Vorbild Kommunen
Kommunale Frauen- und Gleichstellungsbeauftragte tragen maßgeblich dazu bei, strukturelle Ungerechtigkeiten zu benennen und Strategien zu entwickeln und umzusetzen. Zum Beispiel für geschlechtergerechte Arbeitsbedingungen, Maßnahmen gegen Gewalt an Frauen und für die Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Eine herausfordernde Aufgabe, denn viele Frauen- und Gleichstellungsbüros haben zum Teil nur wenig Personal und Ressourcen.
Kommunen können wichtige Impulse geben, gesellschaftliche Transformationsprozesse zu fördern und mit guten Beispielen voran zu gehen. Erfolge müssen immer wieder aufs Neue verteidigt und neue Herausforderungen gemeistert werden.
Gleichstellungsarbeit unter Druck
Antifeministische Tendenzen und mangelnde Finanzen erschweren die Gleichstellungsarbeit. Einige Kommunen haben sich nicht beworben, weil die Bemühungen um Gleichstellung rückläufig und mit zu wenig Geld und Personal ausgestattet seien. Umso wichtiger ist es, besonders erfolgreiche und beispielhafte Gleichstellungsarbeit vor Ort zu würdigen. Die Bundesarbeitsgemeinschaft kommunaler Frauenbüros und Gleichstellungsstellen lobt deshalb den Gender Award – Kommune mit Zukunft zum fünften Mal aus.