Bündnis Istanbul Konvention

Das Bündnis Istanbul-Konvention (BIK) verfolgt das Ziel, als Teil der Zivilgesellschaft die Umsetzung der verbindlichen Istanbul-Konvention (IK) in Deutschland zu begleiten, zu überwachen und voranzutreiben sowie das öffentliche Bewusstsein für die IK zu stärken. Dazu gehört insbesondere die gemeinsame Erstellung von Alternativberichten zur Umsetzung des menschenrechtlichen Übereinkommens.

Im Frühjahr 2018 haben sich Frauenrechtsorganisationen und weitere Bundesverbände mit dem Arbeitsschwerpunkt Gewalt gegen Frauen im Bündnis Istanbul-Konvention zusammengeschlossen. Inzwischen sind über 20 Organisationen in dem Zusammenschluss vereint, um die Umsetzung der verbindlichen Gewaltschutz-Konvention zu begleiten und voranzutreiben.

Als zivilgesellschaftliches Bündnis, das sich für die Bekämpfung aller Formen von Gewalt gegen Frauen und Mädchen einsetzt, erkennt das BIK an, dass nicht alle Frauen und Mädchen in unserer Gesellschaft gleich stark von verschiedenen Diskriminierungsformen betroffen sind. Das BIK bekennt sich daher dazu, die Rechte von Gruppen von Frauen, die Mehrfachdiskriminierung erfahren, durch seine Arbeit innerhalb und außerhalb des Bündnisses zu vertreten und zu schützen. https://www.buendnis-istanbul-konvention.de/das-bundnis/