Alternativbericht zur Umsetzung der Istanbul-Konvention vorgelegt
Es bestehen weiterhin massive Lücken beim Schutz vor geschlechtsspezifischer und häuslicher Gewalt. Dieses Fazit zieht das Bündnis Istanbul-Konvention (BIK) in seinem 2. Alternativbericht zur Umsetzung der Istanbul-Konvention in Deutschland, an dem auch die BAG kommunaler Frauenbüros und Gleichstellungsstellen beteiligt war. Der Bericht wurde am 17. November dem unabhängigen Expert*innengremium des Europarats GREVIO, vorgelegt.
Mädchen und Frauen sind nicht ausreichend vor Gewalt geschützt
Auch sieben Jahre nach Inkrafttreten des Übereinkommens fehlen in Deutschland eine ressortübergreifende Gesamtstrategie, handlungsfähige Institutionen und die notwendigen Ressourcen, um das Recht aller Frauen und Mädchen auf ein gewaltfreies Leben umzusetzen. Es fehlt zudem an einer klaren Verbindlichkeit bei der bundesweiten Umsetzung der Maßnahmen. Insbesondere für Gruppen, wie Frauen und Mädchen mit Flucht- oder Migrationsgeschichte, mit Behinderungen, diversen geschlechtlichen Identitäten und Wohnungs- und obdachlose Frauen, ist der in der Konvention verankerte Zugang zu Prävention, Schutz, Beratung und Recht nach wie vor mangelhaft.
Der 2. Alternativbericht des Bündnisses Istanbul Konvention (BIK), der in einem fast einjährigen Prozess unter Einbezug von Fachstellen, Selbstorganisationen und Betroffenenperspektiven erarbeitet wurde, beleuchtet diese Versäumnisse detailliert und zeigt den akuten Handlungsbedarf auf.
Forderungspapier: To-dos aus dem Alternativbericht des Bündnis Istanbul-Konvention
Im Frühjahr 2018 haben sich Frauenrechtsorganisationen und weitere Bundesverbände mit dem Arbeitsschwerpunkt Gewalt gegen Frauen und Mädchen im Bündnis Istanbul-Konvention zusammengeschlossen. Inzwischen sind rund 20 Organisationen Mitglied und werden von beratenden Expert*innen unterstützt.
