21. Oktober 2016 im Bundesministerium für Familie, Soziales, Frauen und Jugend, Glinkastraße 24 in 10117 Berlin
TAGUNG NUR FÜR KOMMUNALE FRAUEN- und GLEICHSTELLUNGSBEAUFTRAGTE: Begrenzte Teilnehmerinnenzahl.
Die Bundesarbeitsgemeinschaft kommunaler Frauenbüros und Gleichstellungsstellen lädt ein zur Tagung zum neuen Prostituiertenschutzgesetz.
Informationen zum Programm, der Anmeldung und zu Hotelkontingenten sowie Hotelvorschläge finden Sie auf der linken Seite als pdf.Dateien.
In Deutschland gab es seit 2002 das Prostitutionsgesetz nach dem Prostitution nicht mehr sittenwidrig ist. Dieses Gesetz wurde nach 14 Jahren modifiziert. Das „neue“ Gesetz zur Regulierung des Prostitutionsgewerbes sowie zum Schutz von in der Prostitution tätigen Personen (kurz Prostituiertenschutzgesetz) wird in diesem Jahr vom Bundesrat verabschiedet.
Das neue Prostituiertenschutzgesetz richtet sich an Bordellbetreiber/innen, Prostituierte, Freier und Behörden.
Kernelemente des Gesetzes sind:
- Eigenständige Beratungs- und Anmeldepflicht für Prostituierte,
- Standards für Bordell-Betriebe,
- Erweiterte Kontrollmöglichkeiten für Ordnungsbehörden,
- Kondompflicht für Freier.
Mit der Umsetzung des Gesetzes kommen auf die Kommunen neue Aufgaben und Strukturen in der Zusammenarbeit mit allen Beteiligten zu. Diese wollen wir aufzeigen und mit den eingeladenen Experten/innen diskutieren. Ziel ist es, verschiedene Sichtweisen zum Thema Prostitution kennenzulernen und konkrete Arbeitsfelder und Handlungsmöglichkeiten für die Kommunen aufzuzeigen. Die Referentinnen arbeiten in den verschiedensten Bereichen, sodass die Vorträge sowohl theoriegeleitet, forschungsbasiert oder praxisorientiert sind.