Programm für Aufschwung und Beschäftigung: Negative Auswirkungen für Frauen

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pinker Rahmen mit drei gelben Ausrufezeichen und Text: Bundesprogramm für Aufschwung und Beschäftigung: Negative Auswirkungen für Frauen

Pressemitteilung
Berlin, 31.7.2026

 

Bundesprogramm für Aufschwung und Beschäftigung: Negative Auswirkungen für Frauen
 

  • Minijobpauschale schafft finanzielle Belastung
  • Ausweitung von befristete Arbeitsverträgen mit negativen Konsequenzen für Familienplanung und wirtschaftliche Unabhängigkeit
  • Abschaffung telefonische Krankschreibung wird gerade Frauen belasten

Mit großer Sorge sehen wir das von der Bundesregierung vorgelegte Programm für Aufschwung und Beschäftigung. Es enthält zahlreiche wirtschafts- und arbeitsmarktpolitische Maßnahmen, ohne die besondere Lebenssituation von Frauen zu berücksichtigen. Wir vermissen eine geschlechtergerechte Gesetzesfolgenabschätzung.

Fehlende Frauenperspektiven 
Wer Wachstum und Beschäftigung fördern will, muss die unterschiedlichen Lebensrealitäten von Frauen und Männern in den Blick nehmen. Genau das fehlt dem vorliegenden Programm. Besonders kritisch bewerten wir folgende Maßnahmen:

Erhöhung der Minijob-Pauschalsteuer von 2 auf 5 Prozent
Frauen sind deutlich häufiger in Minijobs beschäftigt als Männer. Eine Reform in diesem Bereich muss darauf abzielen, Frauen in sozialversicherungspflichtige Beschäftigung zu bringen und nicht neue finanzielle Belastungen zu schaffen. Gleichzeitig fehlt eine Gesamtstrategie zur Überwindung prekärer Beschäftigung, die besonders häufig zur Altersarmut bei Frauen führt. 

Ausweitung sachgrundloser Befristungen auf bis zu 48 Monate 
Frauen arbeiten überdurchschnittlich häufig in befristeten Beschäftigungsverhältnissen. Längere Befristungen erschweren berufliche Sicherheit, Familienplanung und wirtschaftliche Unabhängigkeit. Schutzregelungen für Schwangerschaft, Mutterschutz sowie Eltern- und Pflegezeiten müssen in der Neuregelung berücksichtigt werden. Befristungen bringen Frauen zum Beispiel in die Situation zwischen Kinderwunsch und Arbeitsvertrag entscheiden zu müssen.

Abschaffung der telefonischen Krankschreibung und verpflichtende Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ab dem ersten Krankheitstag
Diese Maßnahmen führen zu zusätzlichem organisatorischem Aufwand und treffen besonders Menschen mit Sorgeverantwortung. Frauen betreuen größtenteils kranke Kinder: 2025 wurden 73% aller Kinderkranktage von Frauen genommen, auch pflegebedürftige Angehörige werden überwiegend durch Frauen betreut. Wenn nun diese Frauen für eine Krankschreibung Stunden in Wartezimmern verbringen müssen, ist das ein erheblicher Aufwand und führt auch zu Betreuungsproblemen, davon werden Alleinerziehende besonders betroffen sein.

Förderung von Zukunftsbranchen ohne verbindliche Gleichstellungskriterien
Die vorgesehenen Investitionen konzentrieren sich auf überwiegend männlich geprägte Branchen wie Automobilindustrie, Halbleiter, Batterietechnologie oder Künstliche Intelligenz. Ohne gezielte Maßnahmen zur Förderung von Frauen in MINT-Berufen, zur Entgeltgleichheit, zur diversen Besetzung von Führungspositionen und zu diskriminierungsfreien KI-Systemen werden bestehende Ungleichheiten weiter verstärkt. 

Branchendialoge zur Stärkung der Industrie
Dabei konzentriert sich die Bundesregierung vor allem auf männlich dominierte Industriezweige. Branchen mit hohem Frauenanteil – etwa Pflege, Bildung, soziale Dienstleistungen oder Handel – bleiben weitgehend unberücksichtigt. Eine nachhaltige Wirtschaftsstrategie muss alle systemrelevanten Branchen gleichermaßen in den Blick nehmen.

Abbau von Berichts- und Dokumentationspflichten
Geschlechtergerechtigkeit braucht Daten. Werden Berichtspflichten reduziert, wird es schwieriger, Benachteiligungen sichtbar zu machen, konkrete Gleichstellungsmaßnahmen zu entwickeln, Fortschritte zu messen und wirksam zu evaluieren. Diese absehbare Folge widerspricht dem verfassungsrechtlichen Hinwirkungsgebot, bestehende Nachteile (für Frauen)  zu beseitigen.

Digitalisierung und Personalabbau in Bundesbehörden
Dadurch geraten Querschnittsaufgaben wie Gleichstellung, Antidiskriminierung oder Diversitätsmanagement unter zusätzlichen Druck. Gerade diese Aufgaben sind jedoch unverzichtbar für eine moderne und chancengerechte Verwaltung. 

Wirtschaft stärken heißt Gleichstellung mitdenken
Dieses Fazit aus Studien namhafter Organisationen, wie etwa dem IWF, dem Europäisches Institut für Gleichstellungsfragen (EIGE) und dem Prognos Institut teilen wir ausdrücklich.  „Ein Programm für Aufschwung und Beschäftigung“ bleibt hinter diesem Anspruch zurück, verkehrt ihn teilweise sogar ins Gegenteil. Frauen und Männer sind auf dem Arbeitsmarkt nach wie vor unterschiedlich vertreten.
Frauen arbeiten häufiger in Teilzeit und Minijobs, weil sie noch immer den überwiegenden Teil der unbezahlten Sorgearbeit übernehmen und sind überdurchschnittlich häufig in vergleichsweise geringer bezahlten sozialen, pflegerischen und dienstleistungsorientierten Berufen beschäftigt.

Arbeitsmarktpolitik ist deshalb nicht geschlechtsneutral. „Gleichstellung ist Voraussetzung für wirtschaftliche Leistungsfähigkeit, Fachkräftesicherung und gesellschaftlichen Zusammenhalt.“, so Bundessprecherin Aline Erdmann.

Wer Frauen gleiche Chancen auf dem Arbeitsmarkt ermöglicht, stärkt Erwerbsbeteiligung, sichert Fachkräfte und erhöht die wirtschaftliche Stabilität von Familien. Deshalb müssen die Auswirkungen wirtschafts- und arbeitsmarktpolitischer Maßnahmen auf Frauen und Männer grundsätzlich geprüft werden.

„Ein nachhaltiger wirtschaftlicher Aufschwung gelingt nur dann, wenn Frauen und Männer gleichermaßen von den Maßnahmen profitieren. Wirtschaftliche Stärke und Gleichstellung sind keine Gegensätze – sie bedingen einander.“ ergänzt Katrin Brüninghold, Bundessprecherin.

Unsere Forderungen:

  • alle Maßnahmen müssen einer verbindlichen Gesetzesfolgenabschätzung im Rahmen des Gleichstellungschecks unterzogen werden
  • geschlechterdifferenzierte Daten und Verteilungsanalysen müssen systematisch erhoben und einbezogen werden
  • Gleichstellung muss als Querschnittsaufgabe in allen wirtschafts- und arbeitsmarktpolitischen Entscheidungen verankert werden

    Aline Erdmann und Katrin Brüninghold
    Bundessprecherinnen der Bundesarbeitsgemeinschaft kommunaler Frauenbüros und Gleichstellungsstellen (BAG)