Familienministerin Prien hat in Aussicht gestellt, den Unterhaltsvorschuss für 16- und 17-Jährige zu erhalten. Das ist eine gute Nachricht. Stattdessen soll es aber eine Einkommensgrenze geben: Alleinerziehende über einem bestimmten Einkommen sollen keinen Unterhaltsvorschuss mehr bekommen. Dann fehlen je nach Alter 227, 299 oder 394 Euro pro Kind im Monat. Ab welchem Einkommen, ist noch nicht öffentlich. Eine Einkommensgrenze entlässt säumige Unterhaltspflichtige aus der Verantwortung und verlagert den Unterhalt auf den Elternteil, der ohnehin für das Kind sorgt.
Am 12. November legt der Haushaltsausschuss des Bundestags den Haushalt in der Bereinigungssitzung fest. Bis dahin lässt sich die Kürzung noch abwenden. Jetzt die Bundestagsabgeordneten der Regierungsfraktionen im Haushaltsausschuss anschreiben. Die Mitglieder nach Fraktionen stehen auf bundestag.de/ausschuesse/a08_haushalt.
Die Initiative geht vom Verband alleinerziehender Mütter und Väter aus.
