CDU will sparen – den Preis zahlen die Frauen
LAG Gleichstellung kommunal kritisiert Stellenabbau im Hohenlohekreis
12.August 2026
Im Hohenlohekreis beschloss der Kreistag, Beauftragtenstellen ersatzlos zu streichen – darunter auch die Gleichstellungsarbeit. Damit verstößt er gegen geltendes Landesrecht. CDU-Fraktionsvorsitzender im Landtag Tobias Vogt begrüßt diesen Kurs und verweist dabei auf den im Koalitionsvertrag vereinbarten Bürokratieabbau. Die LAG Gleichstellung kommunal Baden-Württemberg hält dagegen: Wer sich auf den Koalitionsvertrag beruft, muss ihn auch vollständig ernst nehmen.
Denn Grüne und CDU hatten sich auch darauf verständigt, strukturelle Benachteiligungen konsequent
abzubauen und das Chancengleichheitsgesetz auf Grundlage der vorliegenden Evaluation zu modernisieren.
Die LAG unterstreicht: „Frauenrechte sind kein Bürokratieposten. Und der Koalitionsvertrag ist kein Wunschkonzert, aus dem man sich nur die Punkte herausgreifen kann, die gerade passen. Die von Vogt verwendeten Begriffe von „Stellen ohne Nutzen“ und „sinnloser Bürokratie“ weisen wir für die kommunale Gleichstellungsarbeit entschieden zurück. Gleichstellungsbeauftragte erfüllen einen gesetzlichen Auftrag, der sogar im Grundgesetz verankert ist. Gleichstellung ist unverhandelbar.“
Dabei war die CDU selbst vor der Landtagswahl noch deutlich: Dem Netzwerk Gleichstellung BW teilte sie mit, das Chancengleichheitsgesetz wirke grundsätzlich, reiche aber nicht aus. Es brauche stärkere Steuerung, bessere Umsetzung und ergänzende Maßnahmen. Daran muss sich die CDU jetzt messen lassen.
Die LAG fordert deshalb: Das Chancengleichheitsgesetz muss jetzt mit dem klaren Ziel, Gleichstellung vor Ort zu stärken, fortgeschrieben werden - gemeinsam mit den kommunalen Gleichstellungsbeauftragten.
Der politisch forcierte Stellenabbau im Hohenlohekreis steht in einem bundesweiten Kontext, der alarmieren muss. Die Finanzierung des Gewalthilfegesetzes bleibt bis 2027 ungesichert – Kommunen ziehen sich bereits aus der Finanzierung von Frauenhäusern zurück, der Deutsche Frauenrat spricht von unterlassener Hilfeleistung. Gleichzeitig drohen Alleinerziehenden, die ohnehin überdurchschnittlich von Armut betroffen sind und von denen mehr als acht von zehn Frauen sind, mit der geplanten Kürzung des Unterhaltsvorschusses weitere Einschnitte. Auch die geplante Aufweichung der täglichen Höchstarbeitszeit trifft vor allem Beschäftigte mit fester Betreuungs- und Pflegeverantwortung – nach wie vor überwiegend Frauen.
Wer unter diesen Bedingungen auch noch kommunale Gleichstellungsstrukturen abbaut, entzieht Frauen und ihren Kindern an mehreren Fronten gleichzeitig den Boden – und schwächt Schutz, Prävention und Demokratie genau dort, wo sie konkret wirksam werden müssen: vor Ort.
Hintergrundinfo:
Das Chancengleichheitsgesetz Baden-Württemberg verpflichtet alle Kommunen und Landkreisen mit mehr als 50.000 Einwohner*innen zur Bestellung einer hauptamtlichen kommunalen Gleichstellungsbeauftragten. Im Bundesvergleich sind die Beteiligungsrechte, fachliche Unabhängigkeit und Durchsetzungsmöglichkeiten kommunaler Gleichstellungsbeauftragter in Baden-Württemberg unzureichend ausgestaltet.
