Die Bundesarbeitsgemeinschaft kommunaler Frauenbüros und Gleichstellungsstellen befürwortet das Selbstbestimmungsgesetz zum Geschlechtseintrag (SBGG) und die Abschaffung des grund- und menschenrechtswidrigen Transsexuellengesetz (TSG). Die Anerkennung der geschlechtlichen Identität von trans, intergeschlechtlichen und nicht-binären Menschen ist überfällig.
Die Korrektur des personenstandesrechtlichen Geschlechtseintrags soll mit dem Gesetzesentwurf selbstbestimmt, ohne Gerichts- und Begutachtungsverfahren, mit einer Erklärung beim Standesamt geregelt werden. Die Eckpunkte des Gesetzes wurden am 30.06.2022 vorgestellt. Der nun vorliegende Referentenentwurf vom 09.05.2023 fällt allerdings in Teilen stark hinter die erwarteten Verbesserungen für trans*, intergeschlechtliche und nicht-binäre Personen (TIN) zurück. Die BAG sieht diese Entwicklung kritisch und fordert eine Nachbesserung des Referentenentwurfs. Unten finden Sie unsere Stellungnahme.