Häusliche Gewalt: ein gesamtgesellschaftliches Problem- Gewalthilfegesetz dringend notwendig!

Häusliche Gewalt ist ein gesamtgesellschaftliches Problem:
Gewalthilfegesetz dringend notwendig


-        Häusliche Gewalt auf Höchststand
-        70,5 % der Gewaltopfer sind Frauen
-        75,6 % der Tatverdächtigen sind Männer
-        Folgekosten häuslicher und sexualisierter Gewalt: ca. 54 Milliarden Euro pro Jahr (*)
 
Familienministerin Lisa Paus und Innenministerin Nancy Faeser haben heute das neue Lagebild „Häusliche Gewalt“ veröffentlicht: eine bundesweite Übersicht zur Partnerschaftsgewalt und innerfamiliärer Gewalt von und gegen alle Angehörige (Eltern, Kinder, Geschwister).
 
Erschreckende Bilanz
Im Vergleich zu 2022 Jahr zeigt sich 2023 erneut eine Steigerung der registrierten Fälle von häuslicher Gewalt um weitere 6,5 Prozent. So wurden 2023 insgesamt 256.276 Fälle von häuslicher Gewalt (gegenüber 2022: 240.547) erfasst. Im Bereich Partnerschaftsgewalt ist ebenfalls eine Steigerung von 6,4 Prozent zu verzeichnen, mit insgesamt 167.639 Fällen (2022: 157.550). Wie bereits in den Vorjahren handelt es sich bei den Betroffenen von häuslicher Gewalt überproportional um Frauen, wobei 79,2% Prozent der Betroffenen von Partnerschaftsgewalt und 70,5 Prozent von häuslicher Gewalt weiblich sind. In 75,6 Prozent der Fälle von häuslicher Gewalt und 77,6 Prozent der Fälle von Partnerschaftsgewalt waren die Tatverdächtigen Männer. Diese Statistiken erfassen allerdings nur die polizeilich registrierten Fälle. Die Dunkelziffer ist weitaus höher.
Diese Zahlen sind äußerst besorgniserregend. Häusliche und Partnerschaftsgewalt sind keine individuellen Schicksalsschläge. Sie offenbaren ein zentrales, gesamtgesellschaftliches Problem und eine der am häufigsten auftretenden Menschenrechtsverletzungen.
 
Alarmstufe Rot
Trotz der seit Jahren alarmierenden Zahlen gibt es immer noch viel zu wenig Unterstützung für Betroffene von häuslicher Gewalt: zu wenig Beratungsangebote, zu wenig Plätze in Frauenhäuser und zu wenig Angebote für Täter. Und das obwohl Deutschland die Istanbul-Konvention unterzeichnet hat und sich damit zum Ausbau von Gewaltschutzmaßnahmen verpflichtet hat.
 
Dringender Handlungsbedarf
Die Bundesregierung muss handeln und der Verabschiedung und Umsetzung des geplanten Gewalthilfegesetzes höchste Priorität einräumen. Der individuelle Rechtsanspruch von Gewaltopfern ist dabei ein wichtiges – und derzeit einziges – Instrument für Betroffene von häuslicher Gewalt, um die ihnen zustehende staatliche Verpflichtung des Schutzes und der Unterstützung auch tatsächlich erwirken zu können und somit unabdingbar.
 
Die Täterarbeit stellt in diesem Zusammenhang – wie Innenministerin Nancy Faeser betonte – eine wichtige Präventionsmaßnahme zum Schutz von Betroffenen vor häuslicher Gewalt und Partnerschaftsgewalt dar. Täterarbeit verhindert Gewalt präventiv, indem Gewalt ausübende Menschen in Verantwortung genommen und eine grundlegende Verhaltensänderung ermöglicht wird. Aus diesem Grund umfasst die Täterarbeit auch einen zentralen Bestandteil der Istanbul-Konvention, den es ebenfalls dringend umzusetzen gilt, um nachhaltig Gewalt zu bekämpfen.
 
Häusliche Gewalt ist teuer
Wir können und wollen uns häusliche und sexualisierte Gewalt nicht „leisten“- Sie richtet unermessliches körperliches und seelisches Leid bei Frauen und Kindern an. Den finanziellen Schaden, der in Folge etwa durch Arbeitsunfähigkeit, Traumatisierung, Therapien, Gerichtsprozesse und Gefängnisaufenthalte der Täter entsteht, den tragen wir alle. Pro Einwohner*innen: ca. 642 € pro Jahr Euro. (*) Quelle: EIGE, 2021: Kosten geschlechtsspezifischer Gewalt
 
Wir fordern die Bundesregierung auf, das Gewaltschutzgesetz schnellst möglich zu verabschieden, und die essentiellen Bausteine umzusetzen:
 
-        Einen ausreichenden und bedarfsgerechten Ausbau und eine finanzielle Absicherung des
         Beratungs- und Hilfesystems besonders für gewaltbetroffene Frauen auf den Weg zu bringen.

-        Einen schnellen und unkomplizierten Zugang zu Schutz, Beratung und Unterstützung –
         unabhängig von der Einkommenssituation, dem gesundheitlichen Zustand, dem Wohnort, von
         Sprachkenntnissen oder dem Aufenthaltsstatus der Betroffenen – zu ermöglichen.

-        Eine Kostenfreiheit der Schutz-und Beratungsleistungen für von gewaltbetroffene Personen zu
         gewährleisten.

-        Maßnahmen der Täterarbeit als präventiven Ansatz zur Vermeidung weiterer Gewalt
         auszubauen.

-        Einen individuellen Rechtsanspruch auf Schutz und Beratung zu garantieren.

 
 
Kontakt für Presseanfragen: Marie-Luise.Loeffler@Heidelberg.de, Tel.: 01516/5169193
 
Presseteam
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