Essener Erklärung: Rückenwind für Gleichstellung

Die NRW Gleichstellungsministerin Josefine Paul hat die BAG kommunaler Frauen- und Gleichstellungsbeauftragter über die Beschlüsse der 35. GFMK (Gleichstellungs- und Frauenministerinnen und –ministerkonferenz) informiert. Diese machten deutlich, dass Gleichstellungspolitik Grundvoraussetzung für eine starke Demokratie sei. Mit der sogenannten „Essener Erklärung“ positionieren sich Bund und Länder klar gegen Antifeminismus und für gleiche Chancen, Teilhabe und ein respektvolles Miteinander.

"Ministerin Josefine Paul macht unmissverständlich deutlich: Antifeminismus bedroht Demokratie, Gleichstellung stärkt sie. Wir als BAG unterstützen diese Haltung uneingeschränkt und setzen uns vor Ort dafür ein", so Bundessprecherin Konstanze Morgenroth.

 

Kommunale Gleichstellungsarbeit ist existentiell

In einem einstimmig gefassten Beschluss betonen die Minister und Ministerinnen die hohe Bedeutung der Arbeit kommunaler Gleichstellungsbeauftragter zur Erfüllung des Grundgesetzartikels 3, Absatz 3.: dass der Staat die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern fördert und auf die Beseitigung bestehender Nachteile hinwirkt. Das gebiete ein „proaktives Handeln auf Bundes-, Landes- und kommunaler Ebene und verbietet staatliche Untätigkeit“ heißt es in der gemeinsamen Erklärung.

Wir freuen uns über diese klaren Worte und werden die Bundesregierung sehr gerne in ihren Bemühungen, Geschlechtergerechtigkeit umzusetzen, kritisch begleiten“, so BAG-Sprecherin Konstanze Morgenroth.

 

Gleichstellungsbeauftragte unterstützen und stärken

Wegen des Erstarkens antidemokratischer und antifeministischer Bestrebungen sieht die GFMK die Handlungsmöglichkeiten von kommunalen Gleichstellungsbeauftragten in einzelnen Bundesländern erheblich eingeschränkt: Deshalb müssten kommunalen Gleichstellungsbeauftragten gestärkt und Schutzmechanismen gegen Angriffe und Einschränkungen entwickelt werden. Wir unterstützen die Forderung der GFMK, dass die Bundesregierung wirksame Strategien entwickeln und umsetzen soll, um die Handlungsfähigkeit kommunaler Gleichstellungsbeauftragter zu stärken.

Für uns bedeutet das auch, dass Gleichstellungsarbeit mehr politische Unterstützung, mehr Geld und Personal braucht“, sagt Bundessprecherin Angelika Winter.

Leider ist häufig das Gegenteil der Fall: Der digitale Gleichstellungsatlas zeigt, dass die durchschnittliche personelle Ausstattung mit hauptamtlichen kommunalen Gleichstellungs-beauftragten in den Ländern von 1,0 pro 100.000 Einwohnende im Jahr 2011 auf 0,9 im Jahr 2023 zurückgegangen ist. Dazu kommt, dass gerade in kleineren Kommunen Gleichstellungsbeauftragte im Ehren- oder Nebenamt mit geringer Stundenzahl tätig sind. Eine Situation, die die BAG schon lange kritisiert, denn so lässt sich der Gesetzesauftrag nicht erfüllen.

 

Bundesregierung in der Pflicht

Wir begrüßen die von der GFMK formulierten Erwartungen an die Bundesregierung und halten sie für dringend notwendig: Anerkennung der demokratischen Bedeutung des Wirkens kommunaler Gleichstellungsbeauftragter und Unterstützung ihrer Arbeit mit folgenden Maßnahmen: Stärkung der Bundesarbeitsgemeinschaft kommunaler Frauenbüros und Gleichstellungsstellen durch gezielte Förderung folgender Aufgabengebiete: Information über Möglichkeiten, sich persönlich zu schützen und die strafrechtliche Relevanz zu bewerten, um Vorfälle zur Anzeige zu bringen, Ausbau der (kostenfreien) Schulung und Weiterbildung der Beauftragten, Unterstützung der kommunalen Gleichstellungsbeauftragten bei der Entwicklung von Strategien der Prävention und Gegenwehr. Die GFMK erwartet außerdem, dass Forschung gefördert und finanziert wird, die die Mechanismen und Strategien von Antifeminismus und dessen Auswirkungen auf demokratische Strukturen analysiert. Außerdem fordert sie die Unterstützung von Vereinen, Verbänden und Netzwerken aus dem Bereich der Gleichstellung zur grundsätzlichen Stärkung des Themas Gleichstellung und somit auch als Unterstützung für kommunale Gleichstellungsbeauftragte. Dazu gehört auch die Stärkung der Bundesstiftung Gleichstellung durch eine mindestens gleichbleibende finanzielle Ausstattung der Bundesstiftung, die Auslobung bundesweiter Fördermöglichkeiten für kommunale Gleichstellungsbeauftragte sowie im Gleichstellungsbereich tätige Vereine.
Wir als BAG sehen darin ein mutmachendes Signal und eine große Wertschätzung der Arbeit der etwa 1900 kommunalen Gleichstellungsbeauftragten in Deutschland. Wir freuen uns über diesen starken Rückenwind der Gleichstellungsministerinnen und-minister der Länder und hoffen darauf, dass die Bundesregierung den Beschlüssen der GFMK folgt.


Die Essener Erklärung und die Beschlüsse der 35. GFMK finden Sie hier verlinkt.


Mit freundlichen Grüßen
Konstanze Morgenroth und Angelika Winter
Bundessprecherinnen