„Das Gewalthilfegesetz – eine Einführung.“

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Kommunale Frauen- und Gleichstellungsbeauftragte
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Das Gewalthilfegesetz ist mit der Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt am 27. Februar 2025 in Kraft getreten. Damit hat es den Status eines verpflichtenden Bundesgesetzes. Das Gesetz stellt dabei einen historischen Meilenstein und einen grundlegenden Systemwandel im Bereich geschlechtsspezifische Gewalt/häusliche Gewalt dar. Als BAG waren wir auf verschiedenen Ebenen in dem Gesetzesprozess eng beteiligt und freuen uns sehr, dass es noch kurz vor Ende der Legislatur verabschiedet werden konnte. Da dieses Gesetz einen wichtigen Schwerpunkt in der Arbeit der Gleichstellungsbeauftragten darstellen wird, möchten wir umfassender dazu informieren. Hierbei soll es insbesondere um folgende Schwerpunkte gehen:
• Wie ist die strukturelle Ausgangslage im Bereich geschlechtsspezifische Gewalt in Deutschland?
• Was ist der rechtlich geforderte Hintergrund des Gesetzes?
• Was sind die Inhalte des Gesetzes?
• Welche Einschränkungen nimmt das Gesetz vor?
• Was sind die geplanten nächsten Schritte der Umsetzung auf Landesebene?
Neben einem inhaltlichen Input zu dem Gesetz wird es ausreichend Raum zum Austausch und für Frage geben.
 
Referentin: Dr. Marie-Luise Löffler, Abteilung für Chancengleichheit Stadt Stuttgart & BAG Sprecherin