Europäische Gleichstellungscharta

Europäische Gleichstellungscharta: Gleichberechtigung beginnt vor Ort!
Kommunen können großen Einfluss auf das tägliche Leben der Bürger*innen nehmen, indem sie Gleichstellungsaspekte in den verschiedenen Politikfeldern systematisch mitdenken. Hierzu gehören Partnerschaften mit anderen Kommunen genauso wie Stadt- und Verkehrsplanung, das Angebot von Beratungsmöglichkeiten, Jugendhilfeplanung, die Digitalisierung der Verwaltung, geschlechtergerechte und diverse Personalentwicklung für die Beschäftigten, Maßnahmen zur Antidiskriminierung oder gegen geschlechtsspezifische Gewalt sowie Rassismus.
Einen guten Rahmen für eine strategische Gleichstellungsarbeit bietet dabei die Europäische Gleichstellungscharta. Im Rahmen der Aufstellung des Aktionsplanes zur Charta werden gemeinsam mit der Zivilgesellschaft, mit Politik und Verwaltung im Rahmen eines Beteiligungsprozesses Maßnahmen entwickelt. Der Aktionsplan wird hinterlegt mit Verantwortlichen, Ressourcen und einem Zeitplan. Er ist durch den Beschluss der Politik bindend.
Damit findet eine Verständigung zwischen Politik und Zivilgesellschaft über Schwerpunkte der Gleichstellungsarbeit vor Ort statt. Damit entsteht aber auch eine Kommunikation darüber, welche Maßnahmen gemeinschaftlich in einem bestimmten Zeitrahmen umgesetzt werden sollen. Dabei bietet der Beitritt zur Charta den Rahmen für wichtige Schritte in Richtung Gleichberechtigung und schafft Raum für die Entwicklung von Ideen und passenden Maßnahmen. Jede Kommune entscheidet frei, welche Schwerpunkte sie setzen möchte, je nach den Bedingungen vor Ort.
Frauen- und Gleichstellungsbeauftragte sind Koordinator*innen und Expert*innen. Der Aktionsplan macht jedoch das gemeinsame Engagement von Verwaltung, Institutionen, Verbänden, Interessengruppen und Expert*innen sichtbar. Damit verbunden ist gleichzeitig die Botschaft: Nicht Frauen- und Gleichstellungsbeauftragte sind für die Erfolge (oder Misserfolge) der Gleichstellungspolitik vor Ort verantwortlich, sondern sie gelingt nur mit gemeinsamen Anstrengungen.
Mehr als eintausend europäische Kommunen haben die Charta bislang unterzeichnet. Auf den Seiten des Rat der Gemeinden und Regionen Europas (RGRE) sind die aktuelle Fassung der Gleichstellungscharta, eine Auflistung der beigetretenen Kommunen und viele weitere Informationen zu finden.
Die BAG veröffentlicht hier eigene Arbeitshilfen und Informationen zur Europäischen Gleichstellungcharta. Gleichzeitig sind hier Informationen zu finden, wie die BAG Kommunen bei dem Beitritt zur Charta unterstützen kann. Dazu arbeiten wir eng mit der Bundesstiftung Gleichstellung zusammen, die dieses Beratungsangebot zukünftig mit uns gemeinsam anbieten wird.