Resolution zu Gender Mainstreaming

Präambel:

Gender Mainstreaming setzt die Forderung um, Frauen- und Gleichstellungspolitik als Querschnittsaufgabe zu betrachten. Frauen- und Gleichstellungspolitik wird als umfassende und übergreifende politische Gemeinschaftsaufgabe explizit benannt.

  1. Gender Mainstreaming ist ein Instrument neben anderen unverzichtbaren Instrumenten der Gleichstellungspolitik.
  2. Die Umsetzung erfordert
    - Einen Top-down-Ansatz, der von der Verwaltungsspitze und Politik vorgegeben und forciert wird
    - eine Gender-Prüfung bei politischen Entscheidungen
    - eine gemeinschaftliche Verantwortung in allen Verwaltungs- und Politik-Bereichen
  3. Gender Mainstreaming gelingt nur dann, wenn zusätzliche finanzielle und personelle Ressourcen zur Verfügung gestellt werden.
  4. Auf der Steuerungsebene werden Standards und Kriterien für Gender Mainstreaming sowie ein Gleichstellungscontrolling entwickelt. Die Frauen- und Gleichstellungsbeauftragte ist zu beteiligen.
  5. Die Frauen- und Gleichstellungsbeauftragten sind als Expertinnen und Beraterinnen bei Konzepterstellung und Umsetzung einzubeziehen.
  6. Gender Mainstreaming erfordert den Aufbau einer klaren Struktur und klare Verantwortlichkeiten, um Umsetzung und Koordinierung zu sichern.
  7. Kommunale Spitzenverbände werden aufgefordet, Empfehlungen für die Implementierung von Gender Mainstreaming an ihre Mitglieder auszusprechen.
  8. Die Vergabe von öffentlichen Mitteln wird an Gender Mainstreaming gekoppelt.
  9. Alle personenbezogenen Daten werden nach Geschlecht differenziert erhoben und ausgewertet.
  10. Der Bund wird aufgefordert, über den Gender Mainstreaming Ansatz zu informieren. Die Bundesregierung startet ab 01.01.2001 eine Öffentlichkeitskampagne zum Gender Mainstreaming.
  11. Zur Sensibilisierung von Führungskräften und anderen Verantwortlichen wird ein Konzept für Gender-Trainings entwickelt und TrainerInnen werden ausgebildet.
  12. Der Bund ist verpflichtet, im Rahmen der EU-Vorgaben für Gender Mainstreaming die gesetzlichen Rahmenbedingungen für die Umsetzung zu schaffen. Die Umsetzung von Gender Mainstreaming im Rahmen von EU-Strukturpolitik erfordert
    - Beteiligung der Bundesarbeitsgemeinschaft im Bundesbeirat Ziel 3
    - Beteiligung der Bundesarbeitsgemeinschaft im Begleitauschuß “Equal”
    - Beteiligung der Landesarbeitsgemeinschaften in den Landesbeiräten Ziel 1 und 2
    - Beteiligung der kommunalen Frauen- und Gleichstellungsbeauftragten in den regionalen Beiräten.
  13. Das Bundesfrauenministerium wird gebeten, eine Fachtagung für kommunale Frauen- und Gleichstellungsbeauftragten zum Thema Gender Mainstreaming im EU Förderprogramm durchzuführen. Dort werden Checklisten und Handreichungen gemeinsam mit der Bundesarbeitsgemeinschaft erarbeitet.

Freiburg im Breisgau, den 18. Oktober 2000