Präambel:
Gender Mainstreaming setzt die Forderung um, Frauen- und Gleichstellungspolitik als Querschnittsaufgabe zu betrachten. Frauen- und Gleichstellungspolitik wird als umfassende und übergreifende politische Gemeinschaftsaufgabe explizit benannt.
- Gender Mainstreaming ist ein Instrument neben anderen unverzichtbaren Instrumenten der Gleichstellungspolitik.
- Die Umsetzung erfordert
- Einen Top-down-Ansatz, der von der Verwaltungsspitze und Politik vorgegeben und forciert wird
- eine Gender-Prüfung bei politischen Entscheidungen
- eine gemeinschaftliche Verantwortung in allen Verwaltungs- und Politik-Bereichen - Gender Mainstreaming gelingt nur dann, wenn zusätzliche finanzielle und personelle Ressourcen zur Verfügung gestellt werden.
- Auf der Steuerungsebene werden Standards und Kriterien für Gender Mainstreaming sowie ein Gleichstellungscontrolling entwickelt. Die Frauen- und Gleichstellungsbeauftragte ist zu beteiligen.
- Die Frauen- und Gleichstellungsbeauftragten sind als Expertinnen und Beraterinnen bei Konzepterstellung und Umsetzung einzubeziehen.
- Gender Mainstreaming erfordert den Aufbau einer klaren Struktur und klare Verantwortlichkeiten, um Umsetzung und Koordinierung zu sichern.
- Kommunale Spitzenverbände werden aufgefordet, Empfehlungen für die Implementierung von Gender Mainstreaming an ihre Mitglieder auszusprechen.
- Die Vergabe von öffentlichen Mitteln wird an Gender Mainstreaming gekoppelt.
- Alle personenbezogenen Daten werden nach Geschlecht differenziert erhoben und ausgewertet.
- Der Bund wird aufgefordert, über den Gender Mainstreaming Ansatz zu informieren. Die Bundesregierung startet ab 01.01.2001 eine Öffentlichkeitskampagne zum Gender Mainstreaming.
- Zur Sensibilisierung von Führungskräften und anderen Verantwortlichen wird ein Konzept für Gender-Trainings entwickelt und TrainerInnen werden ausgebildet.
- Der Bund ist verpflichtet, im Rahmen der EU-Vorgaben für Gender Mainstreaming die gesetzlichen Rahmenbedingungen für die Umsetzung zu schaffen. Die Umsetzung von Gender Mainstreaming im Rahmen von EU-Strukturpolitik erfordert
- Beteiligung der Bundesarbeitsgemeinschaft im Bundesbeirat Ziel 3
- Beteiligung der Bundesarbeitsgemeinschaft im Begleitauschuß “Equal”
- Beteiligung der Landesarbeitsgemeinschaften in den Landesbeiräten Ziel 1 und 2
- Beteiligung der kommunalen Frauen- und Gleichstellungsbeauftragten in den regionalen Beiräten. - Das Bundesfrauenministerium wird gebeten, eine Fachtagung für kommunale Frauen- und Gleichstellungsbeauftragten zum Thema Gender Mainstreaming im EU Förderprogramm durchzuführen. Dort werden Checklisten und Handreichungen gemeinsam mit der Bundesarbeitsgemeinschaft erarbeitet.
Freiburg im Breisgau, den 18. Oktober 2000