Equal Care

Alles eine Frage der Zeit: Frauen verrichten täglich 77 Minuten mehr Sorgearbeit als Männer und verbringen 30 Stunden wöchentlich (Männer 21 Stunden) mit unbezahlter Sorgearbeit. (BMFSFJ, 2024)

Unter einer partnerschaftlichen Aufteilung von Berufs- und Familienarbeit versteht etwas mehr als die Hälfte der Bevölkerung die gleichgewichtige Aufteilung dieser Aufgabenbereiche. Beim klassischen Ernährer-Modell liegt der Gender-Care-Gap bei 154 Prozent, in heterosexuellen Paarhaushalten mit Kindern liegt der Gap bei 83 Prozent. Entscheiden Frauen sich für Kinder, liegen die finanziellen Einbußen zwischen 40 (bei einem Kind) und 70 Prozent (bei mehreren Kindern). 

Obwohl mehr als 71 Prozent der heterosexuellen Paare vor der Geburt des ersten Kindes ein Doppelverdiener-Modell leben, tun dies nach der Geburt nur noch etwa 15 Prozent. Auch die Art der Tätigkeit unterscheidet sich: Frauen erledigen die täglichen, wenig flexiblen Tätigkeiten (Putzen, Kochen und Waschen), die sich nicht so gut mit den Erfordernissen eines Arbeitsplatzes in Einklang bringen lassen, wie Einkaufen oder Müll runter bringen.

Deshalb ist die BAG 2020 dem Bündnis "Sorgearbeit fair teilen" beigetreten. Das Bündnis steht ein für eine Veränderung der strukturellen Rahmenbedingungen, die die ungleiche Verteilung von Sorge- und Hausarbeit begünstigen, ein. Gemeinsam fordern wir Maßnahmen für mehr Geschlechtergerechtigkeit durch eine gleichstellungsorientierte Familienpolitik

(sorgearbeit-fair-teilen.de).

Hier sind Artikel, Hinweise, Aktionen zu finden!

(2015) „Für uns war die Einführung der  sog. „Herdprämie“ vom ersten Tag an ein Schritt in die falsche Richtung“, so die Bundessprecherinnen der BAG Katrin Morof und Beate Ebeling.

 

Offener Brief der Bundessprecherinnen: Alleinerziehende sollen nach den Plänen des Bundesfinanzministers wieder einmal leer ausgehen. Obwohl im Koalitionsvertrag vereinbart, sind keine steuerlichen Entlastungen für diese Einelternfamilien vorgesehen.

Beim Taschengeld fängt es an, bei der Rente hört es auf. Frauen werden schlechter bezahlt als Männer.

Offener Brief der Bundessprecherinnen: Als sog. vorrangige Leistung ist das Betreuungsgeldauf SGB II-Leistungen anzurechnen. Diese gesetzliche Regelung führt dazu, dass es SGB II-Bezieherinnen größtenteils nicht freigestellt wird, ob sie Betreuungsgeld beantragen wollen.

Antwort des Bundesministerium für Arbeit und Soziales auf den Offenen Brief der Bundessprecherinnen zum Betreuungsgeld.

Die Antwort von Bundesministerin für Justiz Frau Leutheusser-Schnarrenberger

(2013)

(2013)…Vor diesem Hintergrund ist aus Sicht der Bundesarbeitsgemeinschaft der kommunalen Frauenbüros die Einführung des Betreuungsgeldes ein Schritt in die falsche Richtung.

 

Pressemitteilung
Teaserbild: Prozesskostenhilfe

Die geplanten massiven Einsparungen bei der Beratungs- und Prozesskostenhilfe, über die heute der Rechtsauschuss des Bundestags in einer Anhörung berät, würden überproportional zu Lasten von Frauen und besonders Alleinerziehenden gehen.

Immer mehr Akademikerinnen entscheiden sich für ein Leben ohne Kinder. Zwischen 1994 und 2004 lag die Quote kinderloser Frauen an den Universitäten in Nordrhein-Westfalen konstant bei 78 Prozent.

Die Bundesregierung wird aufgefordert, ab dem 01.01.2007 die Mehrwertsteuer auf alle Produkte für Kinder auf den ermäßigten Steuersatz zu senken.

Die Tarifvertragsparteien werden aufgefordert, Tarifverträge so zu gestalten, dass Frauen und Männer mit Kindern bis zum 14. Lebensjahr, die im Haushalt leben, ihre Arbeitszeit bei gleichem Gehalt um 5% reduzieren können. Eine anteilige Anpassung erfolgt bei Teilzeitbeschäftigten.

Das Bundesjustizministerium wird aufgefordert ein Modellprojekt „Beschleunigtes Verfahren bei Fällen häuslicher Gewalt“ einzurichten.